IFAAS - Home
I nfos
F ortbildung
A bfallrecht
A ktuelles
S atzung

 

 

ACHTUNG neues Seminar!

27. - 29. Oktober 2010 - TRGS 520 - Grundlehrgang

Näheres siehe unter Seminar TRGS 520 vom 9. - 11. Juni

 

News

   30.5.2010

4./5. November 2010 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach EfbV und Fortbildungsveranstaltung nach DepV.
Folgelehrgang zur Fachkunde für verantwortliche Personen in Zusammenarbeit mit dem AK der Deponiebetreiber. Nähere Informationen folgen in kürze.

   21.5.2010

Schadstoffsammlung aus Haushaltungen - NGS und Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim veröffentlichen Merkblatt für die (elektronische) Nachweisführung

 

Bereits bei der papiergebundenen Nachweisführung war die Nachweisführung z. T. sehr differenziert und durch Besonderheiten geprägt. Diese Besonderheiten gelten auch im Rahmen der ab 01.04.2010 obligatorischen elektronischen Nachweis und Registerführung vom Grundsatz her fort; denn die in der Nachweisverordnung vorgesehenen Abläufe sind prinzipiell nicht verändert worden. Es sind aber ggf. im Einzelfall organisatorische Abläufe bei den Abfallwirtschaftsbeteiligten, insbesondere den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern in ihrer Funktion als Entsorger, anzupassen.
Die dabei zu beachtenden Grundsätze, die nur für niedersächsische Abfallerzeuger und Entsorgungen in niedersächsischen Entsorgungsanlagen gelten, sind in dem Merkblatt zusammengefasst worden.

Mehr

 

Hinweis:

Mehr erfahren Sie durch den Grundlehrgang gemäß  TRGS 520 zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen am 9.-11. Juni 2010 in Suderburg auf dem Umwelt-Campus Suderburg der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften oder hier

   7.5.2010

9. - 11. Juni 2010 - TRGS 520 - Grundlehrgang

Grundlehrgang gemäß TRGS 520 zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen.

Auf vielfachen Wunsch von Seminarteilnehmern erweitert das IFAAS das Seminarangebot um den Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen gemäß TRGS 520. Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle.

Für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager ist eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung nachzuweisen.

Die hierfür erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie das Erkennen von Gefahren und Kenntnis der notwendigen Schutzmaßnahmen, können durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlehrgang nach TRGS 520 nachgewiesen werden.

Das IFAAS bietet Ihnen diesen Grundlehrgang vom 9.-11. Juni 2010 auf dem Umwelt-Campus Suderburg der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften an.

Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung. Der inhaltliche und zeitliche Umfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie entnehmen diesen und weitere Details bitte dem angefügten Programm.

Zielgruppe:

Fachkräfte und sonstiges Personal für die Leitung und Durchführung von Schadstoffsammlungen

Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum Ersthelfer (16 UE), nicht älter als 2 Jahre
  • Chemiespezifische Fachausbildung und einschlägige Erfahrungen
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt .

Hier finden Sie das Programm sowie das Anmeldeformular

 

   14.10.2009

Elektronische Nachweispflicht für gefährliche Abfälle - der Count-down läuft !

Der Startzeitpunkt für die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens rückt unaufhaltsam näher. Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische Nachweisverfahren bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Von diesem Zeitpunkt an darf das Nachweisverfahren nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden. Damit hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht. Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren werden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.

Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Merkblatt über "Elektronische Nachweis- und Registerpflichten für gefährliche Abfälle "Hinweise für Kommunen und kommunale Einrichtungen" entwickelt. Das neunseitige Merkblatt stellt nicht nur die neuen Verfahrensregeln vor, sondern enthält auch praktische und relevante Hinweise vor allem zu den Ausnahmen von der elektronischen Nachweispflicht und der Möglichkeit der Delegation der Verantwortung des Abfallerzeugers auf private Entsorger.
Für Kommunen kann die elektronische Nachweisführung insofern von Bedeutung sein, wenn sie z.B. bei Baumaßnahmen durch teerhaltigen Straßenaufbruch oder asbesthaltige Abfälle zum Erzeuger von gefährlichen Abfällen und damit nachweispflichtig werden. Damit trifft die Umstellung nicht nur die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sondern jede Kommune, wenn sie Erzeuger von gefährlichen Abfällen ist.

Das IFAAS hat hierüber bereits in zwei gesonderten Veranstaltungen im Jahr 2007 und 2008 informiert.

Das Merkbaltt kann eingesehen werden unter: http://www.ngsmbh.de/aktuell/index.html

   12.03.2008

Teerhaltige Dachpappen - Zuordnung durch Schnelltest möglich ?

Aufgrund der letzten "News- Einstufung und Entsorgung von Dachpappen" erhielten wir den Hinweis für einen Schnelltest auf PAK.

Der Schnelltest wird mit Hilfe eines handelsüblichen weißen Acryl-Farbsprays (Markierungsspray) durchgeführt. Sofern sich die weiße Farbe beige oder gelblich verfärbt, ist von einer Verunreinigung durch Teer auszugehen. Eine Aussage über die Höhe der Belastung ist auf diese Weise nicht möglich, sehr wohl aber eine grobe Aussage, ob das Material gesondert entsorgt werden muss oder nicht. Dieser einfache und preiswerte Schnelltest ist nicht offiziell anerkannt, soll aber in Hessen häufig angewendet werden.
 
Der Test kann nach kurzer Einweisung von dem Personal an den Annahmestellen durchgeführt werden. Private Kleinanlieferungen können sofort eingeschätzt werden und teure Analyse damit auf Verdachtsfälle beschränkt bleiben.

   10.03.2009

Einstufung und Entsorgung von Dachpappen (Dachbahnen)

Teerhaltige Dachpappen oder Dachbahnen wurden in den alten Bundesländern bis ca. 1970 und in den neuen Bundesländern bis ca. 1991 hergestellt und verwendet. Eine Differenzierung und Trennung der Dachbahnen in teer- bzw. bitumenhaltige Beschichtung nach rein optischen Gesichtspunkten ist nicht möglich. Die Befragung der Abfallerzeuger oder Anlieferer erscheint ebenfalls wenig hilfreich, weil in den meisten Fällen keine hinreichend genaue Auskunft über den Zeitpunkt der Verwendung zu erwarten ist.

Die eindeutige Zuordnung von Dachbahnen, die aus Gemischen oder der Anlieferung von Privaten stammen, ist deshalb grundsätzlich nur nach einer Untersuchung möglich. Eine repräsentative Probe von dem Gemisch aus Dachpappen oder Dachbahnen kann in der Regel nur unter hohem Aufwand gewonnen werden. Deshalb empfiehlt es sich, das gesamte Gemisch per se als "teerhaltiges Produkt" (Abfallschlüssel 17 03 03*) und damit als gefährlichen Abfall einzustufen und zu entsorgen.

Bei größeren Maßnahmen oder Flächen empfiehlt sich eine auf das Projekt bezogene Untersuchung der vorhandenen Dachpappen oder Dachbahnen, wodurch eine eindeutige Zuordnung ermöglicht wird.

Teerhaltige Dachpappen oder Dachbahnen sind der Abfallart "Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (AS 17 03 03*) zuzuordnen.

Dachpappen oder Dachbahnen, die eindeutig als bitumenhaltige Dachbahnen eingestuft werden können, sind der Abfallart "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" (AS 17 03 02), zuzuordnen.

Da die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) für Bitumenprodukte keinen Abfallschlüssel enthält, sind diese dem Abfallschlüssel AS 17 03 02 "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" zu zuordnen, weil dieser Abfallschlüssel den Abfall hinreichend konkret beschreibt.

Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der NGS anzudienen.

 

SAS - Suderburger-Abfall-Seminare - Seminarbände jetzt kostenlos als eBook

Den Mitgliedern des IFAAS werden die Seminarbände des SAS kostenlos als eBook bereitgestellt. Eine Inhaltsübersicht der verfügbaren Bände und eine Downloadmöglichkeit finden Sie unter dem Link "Fortbildung". Die benötigten Zugangsdaten für das Herunterladen der eBooks erhalten die Mitglieder über die IFAAS-Geschäftsstelle>> mehr...

 

 

  I F A A S

 

Forschungsgebiet

Am 22. Mai 1981 wurde in Suderburg das Institut für Angewandte Abfallwirtschaft als Verein von 4 Professoren der Fachhochschule Nordostniedersachsen und 3 in der Praxis tätigen Ingenieuren gegründet.

Zweck des Vereins ist:
1. die Förderung von Forschung und Lehre in der Abfallwirtschaft
2. die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen, Verbänden, Firmen, Landkreisen
3. die Förderung der wissenschaftlichen Einrichtungen der Fachhochschule
4. die in den Abteilungen gewonnenen Erfahrungen dem Lehrbetrieb zu überlassen
5. die Studenten im Studium und durch Seminare des Instituts zu fördern.

Die Mitglieder des Vereins sind juristische Personen (Landkreise, Zweckverbände, kreisfreie Städte, Ingenieurbüros, Firmen) und natürliche Personen (Angestellte, Beamte, Selbständige, Studenten).

Zur Erreichung des Vereinszweckes wurden die folgenden sechs Abteilungen eingerichtet:
1. Abteilung Chemie
2. Abteilung Baugrund und Müllmechanik
3. Abteilung Abfalltechnik
4. Abteilung Siedlungswasserbau
5. Abteilung Abfallrecht
6. Abteilung Rekultivierung und Landschaftspflege

Die Abteilungen werden von den Professoren und Lehrbeauftragten der Fachhochschule Nordostniedersachsen in eigener Verantwortung geleitet.

In diesen Abteilungen werden Fragen und Aufgaben der Abfallwirtschaft behandelt, insbesondere die technischen, analytischen und rechtlichen Aspekte der Abfallwirtschaft.

Copyright © 2003-2009 by IFAAS. Alle Rechte vorbehalten. | Impressum | Home