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Abfallrechtliche Regelungen

 

Umsetzung der Deponieverordnung - Verbindlich eingeführt

Zur Umsetzung der Deponieverordnung (DepV) sind nach § 9 von der zuständigen Behörde Auslöseschwellen für Deponien festzulegen und für den Fall der Überschreitung der Auslöseschwellen die erforderlichen Maßnahmen in Plänen festzuhalten und zu beschreiben sind. Für neu zu errichtende Deponien erfolgt dies in der Planfeststellung oder Plangenehmigung. Für Deponien, die am 1. August betrieben wurden, sind die Auslöseschwellen spätestens zum August 2005 nachträglich anzuordnen. Hierzu hat das Niedersächsische Landesamt für Ökologie in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung einen Leitfaden erarbeitet, der eine einheitliche Vorgehensweise in Niedersachsen bei der Festlegung von Auslöseschwellen sicherstellen soll. Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 31.08.2004 - 36- 62812/24/02 (Nds. MBl. S. 571) den Leitfaden mit Arbeitsanleitung zur Festlegung von Auslöseschwellen sowie zur Gestaltung von Maßnahmenplänen (LAsMap) nach § 9 Deponieverordnung (DepV) für Niedersachsen verbindlich eingeführt. Die Grundzüge des Leitfadens sind bereits beim Suderburger-Abfall-Seminar (SAS) im März 2004 vorgestellt worden. Die verbindliche Fassung des Leitfadens als Pdf-Datei auch auf der Internetseite des IFAAS zur Verfügung. mehr...

 

 Gesetz / Verordnung

 Wesentlicher Regelungsinhalt

 Inkrafttreten

Altfahrzeug-Gesetz

  • Kostenlose Rücknahme durch Hersteller
  • Festlegung konkreter Verwertungsquoten
  • Verbot des Einsatzes bestimmter Schwermetalle
  • Ergänzung bestehender Umweltstandards bei der Entsorgung von Altfahrzeugen
  • Umsetzung der EG-Altfahrzeug-Richtlinie: in Ergänzung der bestehenden Altauto-Verordnung

1. Juli 2002
Inkrafttreten:
Für Artikel 3, Absatz 1 Satz 2:
1. Januar 2007

Ablagerungsverordnung

  • Strenge Anforderungen an die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen mit dem Ziel der Verhinderung von klimaschädigenden Emissionen und schadstoffbelasteten Deponiesickerwassern.
  • Hierzu rechtsverbindliche Vorgabe von Deponieinputkriterien für Abfälle, die thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt wurden und hohe technische Anforderungen an Siedlungsabfalldeponien.
  • Rechtsverbindliche Vorgabe der Frist 1. Juni 2005 zur Beendigung der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle.
  • Strenge Anforderungen an die Emissionen von Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung.

1. März 2001

Deponieverordnung

  • Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stillegung und Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern.
  • Zuordnung zu den einzelnen Deponieklassen über scharfe Zuordnungswerte.
  • Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr betrieben werden.
  • Verordnung dient gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung der Umsetzung der EU Deponie-Richtlinie.

1. August 2002

Gewerbeabfallverordnung

  • Erhöhte Anforderungen an die Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen durch die Verpflichtung zu einer besseren Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung.
  • Vorbehandlungsanlagen müssen eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent erreichen.
  • Unternehmen müssen Restabfallbehälter der Kommunen in angemessenem Umfang nutzen.

1. Januar 2003

Altholzverordnung

Anforderungen an eine stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz.

1. März 2003

Versatzverordnung (Bergversatzverordnung)

Rechtsverbindliche Anforderungen an die Schadlosigkeit des Einsatzes von Abfällen als Versatzmaterial unter Tage (Bergversatz).

30. Oktober 2002

Novelle Altölverordnung

Vorrangregelung der Aufarbeitung, d.h. stoffliche Verwertung von Altöl zu Basisöl (Ausgangsprodukt für Schmierstoffe) bei der Entsorgung von Altöl.

1. Mai 2002

Änderung der Batterieverordnung

Verringerung des zulässigen Quecksilbergehalts und damit Optimierung der Verwertungsmöglichkeiten für Batterien.

1. September 2002

PCB-Abfallverordnung

  • Regelung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle (PCB), polychlorierter Terphenyle (PCT) sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane sowie
  • Dekontaminierung oder Beseitigung von PCB-haltigen Geräten und/oder die Beseitigung von PCB-Abfall.

30. Juni 2000

Novelle der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen

Vereinfachung der Regelungen zur Überwachung der Abfallentsorgung.

1. Mai 2002

Verordnung über biologische Abfallbehandlungsanlagen
(30. BImSchV)

Neue 30. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen.

1. März 2001

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