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Zur Umsetzung der Deponieverordnung (DepV) sind nach § 9 von der zuständigen Behörde Auslöseschwellen für Deponien festzulegen und für den Fall der Überschreitung der Auslöseschwellen die erforderlichen Maßnahmen in Plänen festzuhalten und zu beschreiben sind. Für neu zu errichtende Deponien erfolgt dies in der Planfeststellung oder Plangenehmigung. Für Deponien, die am 1. August betrieben wurden, sind die Auslöseschwellen spätestens zum August 2005 nachträglich anzuordnen. Hierzu hat das Niedersächsische Landesamt für Ökologie in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung einen Leitfaden erarbeitet, der eine einheitliche Vorgehensweise in Niedersachsen bei der Festlegung von Auslöseschwellen sicherstellen soll. Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 31.08.2004 - 36- 62812/24/02 (Nds. MBl. S. 571) den Leitfaden mit Arbeitsanleitung zur Festlegung von Auslöseschwellen sowie zur Gestaltung von Maßnahmenplänen (LAsMap) nach § 9 Deponieverordnung (DepV) für Niedersachsen verbindlich eingeführt. Die Grundzüge des Leitfadens sind bereits beim Suderburger-Abfall-Seminar (SAS) im März 2004 vorgestellt worden. Die verbindliche Fassung des Leitfadens als Pdf-Datei auch auf der Internetseite des IFAAS zur Verfügung. mehr...
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