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Aktuelles
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Das IFAAS hält Sie
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29.12.2011
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Niedersächsiche Abfallbilanz 2010 veröffentlicht |
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Das Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Abfallbilanz 2010 veröffentlicht. Sie ist ab sofort auf der
Internetseite des Ministeriums eingestellt.
Das Abfallaufkommen in Niedersachsen hat sich mit 4,76 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahresniveau kaum verändert. Die Hälfte der Abfälle wurde wieder
verwertet.
Minister Sander wies besonders auf die gute Quote Niedersachsens bei der Erfassung und Verwertung von Bioabfällen hin. Bioabfälle machten im Jahr 2010 mit rund 1,14
Millionen Tonnen den größten Anteil der verwerteten Abfälle aus. Im Durchschnitt entspricht dies einem Bioabfallaufkommen von 144 Kilogramm je Einwohner. Der
Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2010 bei 107 Kilogramm Bioabfälle je Einwohner.
Im Rahmen der dualen Systeme wurden ca. 500.000 Tonnen Abfälle zur Verwertung gesammelt. Dies entspricht 62 kg je Einwohner. Mehr
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08.03.2011
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Neues Seminar
Das IFAAS bietet in 2012 aufgrund vielfacher Nachfrage erstmalig einen Grundlehrgang nach EfbV an. Bitte melden Sie sich bei Interese umgehend per
E-Mail, Fax oder Telefon zunächst formlos an.
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03.02.2011
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Die Frist läuft ab: das elektronische Nachweisverfahren.
Am 01. Februar 2011 ist es soweit. Dann läuft die letzte Frist für die Umstellung auf das elektronische Abfallnachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher
Abfälle ab. Die neue Form des elektronischen Abfallnachweisverfahrens - kurz: eANV - ist ab diesen Zeitpunkt ohne Wenn und Aber zu beachten und umzusetzen. Begleitscheine
dürfen ab diesen Termin nur noch elektronisch signiert weitergegeben und archiviert werden. Die eigenhändige Unterschrift ist durch eine qualifizierte elektronische
Signatur zu ersetzen.
Hier mehr: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=11420&article_id=52145&_psmand=37
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14.10.2009
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Elektronische Nachweispflicht für gefährliche Abfälle - der Count-down läuft !
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Der Startzeitpunkt für die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens rückt unaufhaltsam näher. Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische
Nachweisverfahren bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Von diesem Zeitpunkt an darf das Nachweisverfahren nur noch in elektronischer Form durchgeführt
werden. Damit hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht. Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und
Begleitscheinverfahren werden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.
Die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Merkblatt über "Elektronische
Nachweis- und Registerpflichten für gefährliche Abfälle "Hinweise für Kommunen und kommunale Einrichtungen" entwickelt. Das neunseitige Merkblatt stellt nicht
nur die neuen Verfahrensregeln vor, sondern enthält auch praktische und relevante Hinweise vor allem zu den Ausnahmen von der elektronischen Nachweispflicht und der
Möglichkeit der Delegation der Verantwortung des Abfallerzeugers auf private Entsorger.
Für Kommunen kann die elektronische Nachweisführung insofern von Bedeutung sein, wenn sie z.B. bei Baumaßnahmen durch teerhaltigen Straßenaufbruch oder
asbesthaltige Abfälle zum Erzeuger von gefährlichen Abfällen und damit nachweispflichtig werden. Damit trifft die Umstellung nicht nur die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger, sondern jede Kommune, wenn sie Erzeuger von gefährlichen Abfällen ist.
Das IFAAS hat hierüber bereits in zwei gesonderten Veranstaltungen im Jahr 2007 und 2008 informiert.
Das Merkbaltt kann eingesehen werden unter: http://www.ngsmbh.de/aktuell/index.html
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23.11.2008
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19./20. März 2009 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach EfbV und Fortbildungsveranstaltung nach DepV.
Folgelehrgang zur Fachkunde für verantwortliche Personen in Zusammenarbeit mit dem AK der Deponiebetreiber. Anmeldeformular. >> mehr...
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12.03.2009
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Teerhaltige Dachpappen - Zuordnung durch Schnelltest möglich ?
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Aufgrund der letzten "News- Einstufung und Entsorgung von Dachpappen" erhielten wir den Hinweis für einen Schnelltest auf PAK.
Der Schnelltest wird mit Hilfe eines handelsüblichen weißen Acryl-Farbsprays (Markierungsspray) durchgeführt. Sofern sich die weiße Farbe beige oder gelblich
verfärbt, ist von einer Verunreinigung durch Teer auszugehen. Eine Aussage über die Höhe der Belastung ist auf diese Weise nicht möglich, sehr wohl aber eine
grobe Aussage, ob das Material gesondert entsorgt werden muss oder nicht. Dieser einfache und preiswerte Schnelltest ist nicht offiziell anerkannt, soll aber in Hessen häufig
angewendet werden.
Der Test kann nach kurzer Einweisung von dem Personal an den Annahmestellen durchgeführt werden. Private Kleinanlieferungen können sofort eingeschätzt werden und
teure Analyse damit auf Verdachtsfälle beschränkt bleiben.
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10.03.2009
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Einstufung und Entsorgung von Dachpappen (Dachbahnen)
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Teerhaltige Dachpappen oder Dachbahnen wurden in den alten Bundesländern bis ca. 1970 und in den neuen Bundesländern bis ca. 1991 hergestellt und verwendet. Eine
Differenzierung und Trennung der Dachbahnen in teer- bzw. bitumenhaltige Beschichtung nach rein optischen Gesichtspunkten ist nicht möglich. Die Befragung der Abfallerzeuger
oder Anlieferer erscheint ebenfalls wenig hilfreich, weil in den meisten Fällen keine hinreichend genaue Auskunft über den Zeitpunkt der Verwendung zu erwarten ist.
Die eindeutige Zuordnung von Dachbahnen, die aus Gemischen oder der Anlieferung von Privaten stammen, ist deshalb grundsätzlich nur nach einer Untersuchung möglich. Eine
repräsentative Probe von dem Gemisch aus Dachpappen oder Dachbahnen kann in der Regel nur unter hohem Aufwand gewonnen werden. Deshalb empfiehlt es sich, das gesamte Gemisch
per se als "teerhaltiges Produkt" (Abfallschlüssel 17 03 03*) und damit als gefährlichen Abfall einzustufen und zu entsorgen.
Bei größeren Maßnahmen oder Flächen empfiehlt sich eine auf das Projekt bezogene Untersuchung der vorhandenen Dachpappen oder Dachbahnen, wodurch eine eindeutige
Zuordnung ermöglicht wird.
Teerhaltige Dachpappen oder Dachbahnen sind der Abfallart "Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (AS 17 03 03*) zuzuordnen.
Dachpappen oder Dachbahnen, die eindeutig als bitumenhaltige Dachbahnen eingestuft werden können, sind der Abfallart "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03
01 fallen" (AS 17 03 02), zuzuordnen.
Da die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) für Bitumenprodukte keinen Abfallschlüssel enthält, sind diese dem Abfallschlüssel AS 17 03 02 "Bitumengemische mit
Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" zu zuordnen, weil dieser Abfallschlüssel den Abfall hinreichend konkret beschreibt.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der NGS anzudienen.
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14.10.2008
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13./14. November 2008 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach EfbV und Fortbildungsveranstaltung nach DepV.
Folgelehrgang zur Fachkunde für verantwortliche Personen in Zusammenarbeit mit dem AK der Deponiebetreiber. Anmeldeformular. >> mehr...
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15.06.2008
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Handhabung des Begleitscheins bei der Entsorgung von Asbestabfällen, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) aus privaten Haushalten und im
Rahmen der Kleinmengenregelung erfasst
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Im Rahmen des Suderbuger Abfall-Seminars am 3./4. April ergab sich die Frage, ob und ggf. welche Eintragung auf dem Begleitschein, der die Weiterentsorgung der Abfälle durch
den örE bzw. dessen Drittbeauftragten begleitet, vorzunehmen ist. Die Frage ist wie folgt zu beantworten:
Bei Asbestabfällen, die der örE aus o. g. Herkunft im Bringsystem erhält, ist keine Eintragung auf dem Feld für "Bemerkungen " im Begleitschein erforderlich.
Die Annahme der Abfälle sollte aber gegenüber dem privaten Anlieferer oder Kleinanlieferer durch Übernahmeschein oder andere geeignete Belege quittiert werden.
Sollten dieselben Abfälle vom örE oder dessen Drittbeauftragten im Holsystem eingesammelt werden, kann bei Abholung ausschließlich aus o. g. Herkunftsbereichen
ebenfalls auf die Eintragung von Übernahmescheinnummern verzichtet werden. Dann ist jedoch ein Hinweis "Erfassung aus privater Herkunft und Kleinmengensammlung" oder
ähnlich auf dem Begleitschein der weiterführenden Entsorgung zu vermerken. Gegenüber dem Abfallerzeuger ist die Abfallannahme wiederum durch Übernahmeschein oder
andere geeignete Belege zu quittieren.
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31.03.2008
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Entwurf zur Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) veröffentlicht
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Für die Novellierung der Bioabfallverordnung hat das Bundesumweltministerium im Dezember 2007 einen Referentenentwurf vorgelegt und die Ressortabstimmung und Anhörung
der Länder, kommunale Spitzenverbände, Verbände, Fachkreise durchgeführt. Die bei der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung -
BioAbfV) von 1998 bedarf aufgrund neuer und geänderter rechtlicher Vorschriften (Verordnung [EG] 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen
Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, Düngemittelverordnung), Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung und neuer Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von
Bioabfällen einer Überarbeitung.
Der Verordnungsentwurf und die Begründung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
Der Entwurf in Form einer Artikelverordnung beinhaltet die Novellierung der BioAbfV (Art. 1) und Folgeanpassungen in der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (Art. 2).
Nach diesen und den bereits in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der BioAbfV ist eine Neubekanntmachung der Verordnung in der aktuellen Fassung (Art. 3) vorgesehen.
>> mehr...
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18.03.2008
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Umweltportal Deutschland
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Die Umweltverwaltungen von Bund und Ländern bieten in Kooperation ein Umweltportal Deutschland PortalU® (www.portalu.de) an. Das PortalU® existiert seit anderthalb Jahre und wurde im September 2007 mit dem Good Practice Label beim eGovernment Award (www.epractice.eu)ausgezeichnet. Über das PortalU® kann auf über 1 Mio. Internetseiten und auf über 500.000
Datenbankeinträge von 186 öffentlichen Institutionen und Organisationen zugegriffen werden.
Die Umweltsuchmaschine bildet das Kernstück des Portals: hier können über Suchbegriffe die entsprechenden umweltrelevanten Informationen der angeschlossenen
Institutionen und Organisationen aufgerufen werden. Die Anfrage kann hierbei durch weitere Suchbegriffe, einen definierten Suchbereich oder durch räumliche bzw. zeitliche
Vorgaben spezifiziert werden. Neben Webseiten und verlinkten Textdokumenten werden Datenbanken, Fachinformationssysteme und Datenkataloge wie z.B. der Umweltkatalog Niedersachsen
durchsucht. Insgesamt sind über 25 Datenbanken verfügbar, die Metainformationen über eine Vielzahl von Umweltinformationen und -daten bereithalten.
PortalU® stellt somit für die Umweltverwaltung ein Instrument zur aktiven Verbreitung behördlicher Umweltinformationen dar, wie dies von der
EU-Umweltinformationsrichtlinie (2003/4/EG) gefordert wird. Die Umweltinformationen stehen hierbei sowohl Umweltexperten als auch den Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung. Diese offene Informationspolitik erleichtert die Zugänglichkeit behördlicher Umweltinformationen und trägt zu einer Erhöhung von
Bürgernähe und Transparenz der Umweltverwaltung bei. Das Umweltportal Deutschland wird sowohl inhaltlich als auch technisch von der Koordinierungsstelle PortalU im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz betreut.
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31.01.2008
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Niedersächsisches Umweltministerium veröffentlicht Abfallbilanz 2006
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Die Niedersächsische Abfallbilanz ist ab heute im Internet eingestellt.
Sie können Sie unter nachstehender Adresse einsehen:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/master/C6856622_N6776273_L20_D0_I598.html
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02.01.2007
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3./4. April 2008 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach EfbV und Fortbildungsveranstaltung nach DepV.
Folgelehrgang zur Fachkunde für verantwortliche Personen in Zusammenarbeit mit dem AK der Deponiebetreiber. >> mehr...
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05.11.2007
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24. Januar 2008 - Workshop in Suderburg
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Elektronisches Nachweisverfahren - erste Erfahrungen / Wie geht es weiter?
>> Veranstalltungsflyer
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30.09.2007
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15./16. November 2007 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach EfbV und Fortbildungsveranstaltung nach DepV.
Folgelehrgang zur Fachkunde für verantwortliche Personen in Zusammenarbeit mit dem AK der Deponiebetreiber. >> mehr...
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19.06.2007
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Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf den Gebieten der Kreislaufwirtschaft und des Abfallrechts in der Verbandsanhörung
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Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619), die Verordnung zur Vereinfachung
der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. S. 2298) und die Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung
von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860) haben sich viele Vorschriften des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Abfallablagerungs-, der Deponie- und der Deponieverwertungsverordnung geändert.
Die Nachweisverordnung ist vollständig neu gefasst worden. Diese bundesrechtlichen Neuregelungen sind am 1. Februar 2007 in Kraft getreten. Das IFAAS hat hierzu in einem
gesonderten Seminar am 25. Januar informiert. Am 1. Dezember 2006 ist die Chemikalien-Ozonschichtverordnung vom 13. November 2006 (BGBl. I S. 2638) in Kraft getreten und hat die
FCKW-Halon-Verbots-Verordnung abgelöst. Ferner ist ab dem 12. Juli 2007 die neue Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EG Nr. L 190 S.
1) anzuwenden.
Ein Kernstück der Novellierung des Bundesrechts ist die Anpassung der Nachweisregelungen an die Begriffe und Systematik des Europarechts. Die im nationalen Recht als "besonders
überwachungsbedürftig" bezeichneten Abfälle werden zukünftig in Übereinstimmung mit der europäischen Terminologie als "gefährliche Abfälle"
bezeichnet. Die bisher national als "überwachungsbedürftig" und "nicht überwachungsbedürftig" bezeichneten Abfälle werden zukünftig als "nicht
gefährliche Abfälle" bezeichnet.
Das zweite Kernstück der Novellierung ist die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens ab dem Jahr 2010.
Die Änderungen im Nachweisrecht erfordern eine Anpassung diverser Vorschriften des Landesrechts. Mit der Artikel-Verordnung werden die Verordnung über Zuständigkeiten
auf den Gebieten der Kreislaufwirtschaft, des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts, die Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen und die Gebührenordnung
für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle angepasst. Mit der Verordnung sollen grundsätzlich keine bestehenden Zuständigkeiten oder andere bestehenden
Regelungen geändert werden. Da die Verordnung bereits zum 1. Februar 2007 hätte umgesetzt sein sollen, aber noch bundesrechtliche Änderungen vom Dezember 2006 zu
berücksichtigen waren, soll die Verordnung nun so schnell wie möglich in Kraft treten.
Weiterhin bereitet das Niedersächsische Umweltministerium auch in diesem Zusammenhang eine Novellierung des Niedersächsischen Abfallgesetzes vor. Die Planungen sehen
vor, dass die Novelle im 3. Quartal 2007 in Kraft treten soll. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf sich in der Ressortabstimmung.
Neben redaktionellen Anpassungen aufgrund der Änderung von Bundesrecht, geht es vor allem um die Wiederaufnahme der (Ende 2004 gestrichenen) VO-Ermächtigungsgrundlage
für die Anforderungen an Abfallbilanzen als Umsetzung der Landtagsentschließung zur Transparenz der Kosten der Abfallwirtschaft (§ 4 NAbfG) sowie um des Ersatzes der
derzeitigen Genehmigungspflicht durch eine Anzeigepflicht für die Verbringung bestimmter Abfälle zur Beseitigung aus Niedersachsen heraus (§ 24 NAbfG -
Deregulierung).
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01.02.2007
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8./9. März 2007 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach EfbV und Fortbildungsveranstaltung nach DepV.
Folgelehrgang zur Fachkunde für verantwortliche Personen in Zusammenarbeit mit dem AK der Deponiebetreiber. >> mehr...
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01.02.2007
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Niedersächsisches Umweltministerium macht neuen Musterkatalog bekannt
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Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 29.01.2007 die Überarbeitung des Musterkataloges für die Ausschlusskataloge in den Satzungen und die
Positivkataloge von Siedlungsabfalldeponien und mit Erlass vom 30.01.2007 die Anforderungen für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen auf
Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II bekannt gemacht.
In dem neuen Musterkatalog werden die Einträge "J" in der Spalte 4 des Musterkataloges 2005 bei nicht gefährlichen Abfällen Abfallarten im Sinne der
Abfallverzeichnisverordnung (AVV) durch die Einträge "E/A" (Entsorgungspflicht / Ausschluss) ersetzt. >> mehr...
Bei den gefährlichen Abfällen, die im Musterkatalog 2007 in den Spalten 4 und 5 mit "J" gekennzeichnet sind, ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AbfAblV
eine erweiterte Prüfung erforderlich, die über die Zuordnungskriterien gemäß Anhang 1 AbfAblV hinausgeht.
>> mehr...
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03.01.2007
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Änderung des Deponierechts tritt am 01. Februar 2007 in Kraft
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Am 16. Dezember 2006 wurde im Bundesgesetzblatt die "Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von
Abfällen auf Abfalldeponien" veröffentlicht. Sie tritt am 01. Februar 2007 in Kraft und gilt, insbesondere hinsichtlich der neuen Zuordnungswerte in der
AbfallablagerungsVO, der DepVO und der DepVerwVO, unmittelbar.
Die Verordnung kann auf der Website des BMU eingesehen werden. >>
mehr...
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07.12.2006
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Aus Aktuellem Anlass: IFAAS-Workshop zur Nachweisverordung am 25. Januar 2007
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Der Startzeitpunkt für das elektronische Abfallnachweisverfahren rückt unaufhaltsam näher. Die neue Nachweisverordnung tritt am 01.02.2007 in Kraft. Damit
hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht. Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und
Begleitscheinverfahren werden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt. Die Einführung des elektronischen
Abfallnachweisverfahrens ermöglicht eine nachhaltige Entlastung der gesamten Abfall- und Entsorgungswirtschaft. >> mehr...
>> Veranstaltungsflyer
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25.10.2006
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Abfallwirtschaftsfakten Nr. 14 veröffentlicht
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Die Abfallwirtschaft unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. Um aktuelle Informationen zügig an die mit Abfallentsorgung befassten Stellen zu bringen, geben die
Zentrale Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft und Gentechnik (ehemals NLÖ) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim und das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie (LBEG, ehem. NLfB) ein Informationsblatt mit dem Titel "Abfallwirtschaftsfakten" heraus. In die Erarbeitung werden je nach Thema weitere Fachleuten eingebunden.
Die aktuelle Veröffentlichung der Abfallwirtschaftsfakten Nr. 14 hat das IFAAS zum Anlass genommen, das Programm des Suderburger Abfall Seminars am 9./10. November 2006
kurzfristig um das Thema "Fremdprüfung beim Deponiebau" zu erweitern. Nutzen Sie die Möglichkeit, um sich aktuell über die konsentierte Fachmeinung zu
informieren.
Die bisher erschienen Abfallwirtschaftsfakten können hier eingesehen werden. >> mehr...
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04.05.2006
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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert
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Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist u.a. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gändert worden. Weiterhin werden mit dem Gesetz
auch Verordnungen wie die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und die Abfallverzeichnisverordnung geändert sowie die Abfallwirtschaftskonzept- und
-bilanzverordnung und die Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung aufgehoben. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 34
Seite 1619, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2006, veröffentlicht. >> mehr...
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04.05.2006
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Niedersächsisches Umweltministerium veröffentlicht Leitfaden für die
Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
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Das Niedersächsische Umweltministerium ist nach § 5 NAbfG als oberste Abfallbehörde ermächtigt, die Darstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes durch
Verordnung zu regeln. Darauf wurde verzichtet. Um die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftskonzepte zu unterstützen und
um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, hatte das Umweltministerium 1994 einen Anforderungskatalog erstellt.
Der Leitfaden richtet sich an alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen. Diese sind nach § 19 Abs. 5 KrW-/AbfG, geändert mit dem Gesetz zur
Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen vom 21.06.2005, in Verbindung mit § 5 NAbfG verpflichtet, ein solches
Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Der aktualisierte Leitfaden soll nun bei der Erstellung oder Fortschreibung der Konzepte helfen. >> mehr...
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03.05.2006
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Bio- / Deponiegasnutzungsanlagen - SAS Seminarbeitrag März 2006
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Projekt- und Risikomanagement
Referent: Dipl.- Ing. F. Kolboom / HAASE Energietechnik. >> mehr...
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03.05.2006
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Neue Aspekte der Deponienachsorge - SAS Seminarbeitrag März 2006
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Referent: Dipl.- Ing. F. Kolboom / HAASE Energietechnik. >> mehr...
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31.01.2006
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Niedersächsische Abfallbilanz 2004 veröffentlicht
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Die Niedersächsische Abfallbilanz 2004 ist auf der Website des Umweltministeriums veröffentlich. >> mehr...
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1./2. Dezember 2005 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach DepV für Personal in
Abfall-Behandlungsanlagen, -Umschlagsanlagen und Betriebsbeauftragte sowie Deponiepersonal. >> mehr...
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Veröffentlichung Website: Niedersächsischer Musterkatalog 2005
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Der Niedersächsische Musterkatalog 2005 einschließlich Einführungserlass und Vorbemerkungen ist seit kurzem auf der Website des Umweltministeriums einsehbar und
als Excel-Datei zur weiteren Bearbeitung verfügbar.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) gibt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) die Möglichkeit, Abfälle von ihrer
Entsorgungspflicht auszuschließen (§ 15 Absatz 3 KrW-/AbfG). Der Ausschluss ist in den Abfallentsorgungssatzungen der örE zu regeln und bedarf der Zustimmung des
Niedersächsischen Umweltministeriums, das seit 2005 die hierfür zuständige Abfallbehörde ist. Mit dem Musterkatalog 2005 erhalten die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger eine mit ihnen abgestimmte Regelempfehlung für den Ausschluss von Abfällen. Der Musterkatalog 2005 enthält zusätzlich noch Empfehlungen
für die Genehmigungsbehörden in Bezug auf die Positivkataloge für die Deponien.
Diese Empfehlungen berücksichtigen die neue Rechtslage, die sich ab 1. Juni 2005 durch die Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung für die Beseitigung von
Siedlungsabfällen und anderen Abfällen, die mit diesen gemeinsam. >> mehr...
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Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik in Kraft getreten
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Das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik ist am 16.08.2005 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist, die Erhebung verlässlicher statistischer Daten für Entscheidungen im Umwelt- und Naturschutz zu gewährleisten. Im Zuge der Neufassung ist das
deutsche Recht an die veränderten Rahmenbedingungen auf EU-Ebene angepasst worden. Außerdem sind die Anforderungen an die Daten der amtlichen Statistik mit den
Anforderungen im Rahmen von nationalen, europäischen und internationalen Berichtspflichten harmonisiert worden. Durch die Vermeidung von Doppelerhebungen sollen Belastungen der
Auskunftspflichtigen reduziert werden.
Die nach diesem Gesetz erhobenen Daten sind im Bereich Abfallentsorgung in der Regel erstmalig im Jahr 2006 für das vorangegangene Kalender- oder Geschäftsjahr zu
berichten, soweit nichts anderes bestimmt ist. >> mehr...
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Biomasseverordnung geändert
Am 18.08.2005 tritt die 1. Änderungsverordnung zur Biomasseverordnung in Kraft.
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Die Änderung der Biomasseverordnung dient der Anpassung an die veränderte Rechtslage durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (EG-VO 1774/2002 - Hygieneverordnung).
>> mehr...
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Bundestag beschließt Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
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Die Verabschiedung der Deponieverwertungsverordnung am 25. Juli 2005 ist von den Fachkreisen bundesweit zur Kenntnis genommen worden. Aber, dass sich mit dem Gesetz zur Umsetzung
von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen vom 21. Juni 2005 ebenfalls weit reichende Änderungen für den Abfallbereich ergeben haben,
ist nicht allen bekannt. Mit dem vorgenannten Artikelgesetz wurde das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) wurden die §§ 16, 19 bis 21, 39 und 42
geändert bzw. aufgehoben. Die Änderung ist insbesondere für Entsorgungsfachbetriebe von Bedeutung, die beabsichtigen, eine Übertragung der Entsorgungspflicht
gemäß § 16 Absatz 2 KrW-/AbfG zu beantragen. Weiterhin sind sowohl für Entsorgungsfachbetriebe als auch Abfallerzeuger, die Abfallkonzepte und Abfallbilanzen
erstellen, zukünftig Erleichterungen bei der Nachweisführung möglich.
Außerdem wurde mit dem Artikelgesetz auch die Chemikalien-Verbotsverordnung geändert. Dies ist insbesondere für Asbestabfälle von Bedeutung. Durch die
Änderung der Verordnung dürfen Abfälle mit Stoffen, die wie Asbest Verkehrsverboten unterliegen, auch zur Verwertung in den Verkehr gebracht werden. Voraussetzung
ist, dass die Verwertung in einer dafür zugelassenen Anlage erfolgt. Bislang konnten solche Abfälle nur gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Zukünftig
können auch Verwertungsverfahren eingesetzt werden, die die nutzbaren Bestandteile solcher schadstoffbelasteten Abfälle wieder in den Wirtschaftskreislauf
zurückführen und damit zur Ressourcenschonung beitragen. Die Bundesregierung hat damit zwei Gerichtsurteilen Rechnung getragen, die das Verbot des Inverkehrbringens von
Asbestabfällen in eine Verwertungsanlage, in der Asbestfasern zerstört werden, beanstandet hatten. >> mehr...
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Vollzugshilfe "Entsorgungsfachbetriebe"
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Die Vollzugshilfe "Entsorgungsfachbetriebe" ist von Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) überarbeitet worden. Die Überarbeitung Fassung vom 19. Mai 2005 der
Vollzughilfe mit dem Anhang "Prüfliste für die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben" ist als
LAGA-Mitteilung 36 auf der LAGA-Homepage veröffentlicht und steht dort ab sofort unter der Rubrik "MITTEILUNGEN /
Übersicht" zum kostenlosen Download bereit. >> mehr...
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SAS - Suderburger-Abfall-Seminare - Seminarbände jetzt kostenlos als eBook
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Den Mitgliedern des IFAAS werden die Seminarbände des SAS kostenlos als eBook bereitgestellt. Eine Inhaltsübersicht der verfügbaren Bände und eine
Downloadmöglichkeit finden Sie unter dem Link "Fortbildung". Die benötigten Zugangsdaten für das
Herunterladen der eBooks erhalten die Mitglieder über die IFAAS-Geschäftsstelle. >> mehr...
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Deponiezweckverband Eiterköpfe - EuGH hat entschieden
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Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat am 14. April 2005 im Rechtsstreit zwischen dem Deponiezweckverband Eiterköpfe und dem Land Rheinland-Pfalz über
die Genehmigung für den Betrieb der Deponie Eiterköpfe wie folgt entschieden und für Recht erkannt:
1. Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien steht einer nationalen Maßnahme nicht entgegen, die
- für die Zulassung von biologisch abbaubaren Abfällen zur Deponierung engere Grenzen als die Richtlinie aufstellt, auch wenn diese Grenzen derart eng sind, dass sie eine
mechanisch-biologische Behandlung oder eine Verbrennung solcher Abfälle vor ihrer Deponierung implizieren,
- zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten Abfälle kürzere Fristen als die Richtlinie festlegt,
- nicht nur auf biologisch abbaubare Abfälle, sondern auch auf nicht biologisch abbaubare organische Substanzen anwendbar ist und
- nicht nur auf Siedlungsabfälle anwendbar ist, sondern auch auf Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können.
2. Der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auf verstärkte Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten, die nach Artikel 176 EG ergriffen
werden und über die in einer Gemeinschaftsrichtlinie im Umweltbereich vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen, nicht anwendbar, soweit nicht andere Bestimmungen des
Vertrages betroffen sind. >> mehr...
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3./4. März 2005 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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BMU Pressedienst Nr. 339/04 Abfall/Gerichte
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Unbehandelte Abfälle dürfen ab Mitte 2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof bestätigt
Rechtsauffassung der Bundesregierung.
Im Rechtsstreit um die Mülldeponie Eiterköpfe in Rheinland-Pfalz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen der
Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen. Demnach ist die deutsche Abfallablagerungsverordnung mit dem EU-Recht vereinbar. Damit zeichnet sich ab, dass die Klage des
Betreibers der Mülldeponie gegen das Verbot der Ablagerung unzureichend behandelter Siedlungsabfälle ohne Erfolg bleiben wird.
In dem vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz anhängigen Rechtsstreit hatte der Deponiezweckverband "Eiterköpfe" gegen das Land Rheinland auf die Erlaubnis geklagt, auch
über den 31. Mai 2005 hinaus auf seiner Hausmülldeponie unzureichend vorbehandelten Hausmüll abzulagern. Das Land Rheinland-Pfalz hatte einen entsprechenden Antrag
des Deponiebetreibers unter Hinweis auf die Ablagerungsverordnung abgelehnt.
Diese Verordnung schreibt zwingend vor, dass ab dem 1.6.2005 nur thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelte Abfälle abgelagert werden dürfen. Damit soll verhindert
werden, dass organische Abfallanteile weiterhin auf Deponien landen. Der Deponieverband hatte argumentiert, die Ablagerungsverordnung verstoße gegen EU-Recht, da die dort
festgelegten Anforderungen strenger als die in der EU-Deponierichtlinie seien. Damit stellten sie eine unverhältnismäßige Belastung des Deponiebetreibers dar. Die
Koblenzer Richter hatten dem EuGH die entsprechenden Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorgelegt.
Generalanwalt Colomer bestätigte in seinen Schlussanträgen "ohne jedes Zaudern", dass die Anforderungen der Ablagerungsverordnung an die Vorbehandlung von Abfällen
mit EU-Recht vereinbar sind. Das gilt auch dann, wenn diese über die Anforderungen der EU-Deponierichtlinie hinausgehen und in einer kürzeren Frist umzusetzen sind. Damit
folgte er der Position der Bundesregierung, der sich neben Rheinland-Pfalz auch Österreich, die Niederlande und die EU-Kommission angeschlossen hatten.
Soweit sich der Deponiebetreiber darauf beruft, dass die Anforderungen in seinem konkreten Fall unverhältnismäßig seien, hält der Generalanwalt nicht den EuGH,
sondern die nationalen Gerichte für zuständig. Die deutschen Verwaltungsgerichte haben allerdings bereits mehrfach die Verhältnismäßigkeit der
Ablagerungsverordnung festgestellt.
Da der EuGH in aller Regel dem Votum des Generalanwalts folgt, ist das Bundesumweltministerium zuversichtlich, dass der Gerichtshof die Ablagerungsverordnung als EU-rechtskonform
ansehen wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Votum des Generalanwalts ist ein gutes Zeichen für unser Zieldatum 2005. Ich appelliere erneut an Kommunen, Gewerbe
und Industrie, die rechtskonforme Entsorgung ihrer Abfälle bis zum 1.6.2005 sicherzustellen."
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse
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18./19. November 2004 - SAS - Suderburger Abfall Seminar
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Anerkannte Fortbildungsveranstaltung nach DepV für Personal in Abfallbehandlungsanlagen und Betriebsbeauftragte sowie Deponiepersonal
Weitere Infos
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Umsetzung der Deponieverordnung - Verbindlich eingeführt
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Zur Umsetzung der Deponieverordnung (DepV) sind nach § 9 von der zuständigen Behörde Auslöseschwellen für Deponien festzulegen und für den Fall der
Überschreitung der Auslöseschwellen die erforderlichen Maßnahmen in Plänen festzuhalten und zu beschreiben sind. Für neu zu errichtende Deponien erfolgt
dies in der Planfeststellung oder Plangenehmigung. Für Deponien, die am 1. August betrieben wurden, sind die Auslöseschwellen spätestens zum August 2005
nachträglich anzuordnen. Hierzu hat das Niedersächsische Landesamt für Ökologie in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung
einen Leitfaden erarbeitet, der eine einheitliche Vorgehensweise in Niedersachsen bei der Festlegung von Auslöseschwellen sicherstellen soll. Das Niedersächsische
Umweltministerium hat mit Erlass vom 31.08.2004 - 36- 62812/24/02 (Nds. MBl. S. 571) den Leitfaden mit Arbeitsanleitung zur Festlegung von Auslöseschwellen sowie zur
Gestaltung von Maßnahmenplänen (LAsMap) nach § 9 Deponieverordnung (DepV) für Niedersachsen verbindlich eingeführt. Die Grundzüge des Leitfadens
sind bereits beim Suderburger-Abfall-Seminar (SAS) im März 2004 vorgestellt worden. Die verbindliche Fassung des
Leitfadens als Pdf-Datei auch auf der Internetseite des IFAAS zur Verfügung. mehr...
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Positionspapier des Niedersächsischen Umweltministeriums zur "Klärschlammentsorgung in Niedersachsen"
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Das Nieders. Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Nieders. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein
Positionspapier zur "Klärschlammentsorgung in Niedersachsen" veröffentlicht.
Für die Landesregierung stellt sich derzeit kein Handlungsbedarf dar. Trotzdem hält das Umweltministerium für angebracht, die Kommunen und anderen
Abwasserbeseitigungspflichtigen rechtzeitig auf mögliche Entwicklungen hinzuweisen. Die gemeinsame Konferenz der Agrar- und Umweltminister (AMK/UMK) hatte im Juni 2001 u. a.
folgenden Beschluss gefasst:
"Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel ist aus Vorsorgegründen sicherzustellen, dass es durch
Bewirtschaftungsmaßnahmen (insbesondere Aufbringung von Klärschlamm, Gülle und andere Wirtschaftsdünger, mineralischem Dünger und Kompost) zu keiner
Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommt."
Auf diesem Beschluss basiert das Konzept des BMU und des BMVEL "Gute Qualität und sichere Erträge", das im Oktober 2001 vorgestellt wurde. Die ACK und UMK haben im Herbst
2003 beschlossen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit unter Berücksichtigung des Beschlusses der gemeinsamen AMK/UMK im Juni 2001
eine Rechtsverordnung für die Aufbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftliche Nutzflächen mit integrativem Ansatz vorlegen und die Länder im Verfahren
rechtzeitig beteiligen wird. Neben den bodenschutzrechtlichen sollen auch landwirtschaftliche und abfallrechtliche Fragestellungen Berücksichtigung finden.
Die vorliegenden Erkenntnisse sind nach Aussage des Umweltministeriums in dem Positionspapier zusammengefasst.
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Kolloquium zur Verabschiedung von Prof. Dr.-Ing. Cord-Landwehr
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Am Dienstag, den 29. Juni 2004 wird Herr Prof. Dr.-lng. Cord-Landwehr im Rahmen eines feierlichen Kolloquiums verabschiedet. Herr Prof. Dr.-lng. Cord-Landwehr wechselt mit
Abschluss des Sommersemesters 2004 in den Ruhestand. Das Kolloquium findet in der Aula der Fachhochschule in Suderburg um 14.00 Uhr statt. mehr...
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SRU Umweltgutachten 2004
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Der Rat von Sacherverständigen für Umweltfragen (RSU) hat am 05.05.2004 dem Bundesumweltminister Trittin das Umweltgutachten 2004 übergeben. Das Gutachten ist im
Internet eingestellt und kann unter www.umweltrat.de eingesehen werden. mehr...
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Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling
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Eine Mitteilung der "Kommission der Europäischen Gemeinschaften" mehr...
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EuGH Urteile und Schlußanträge des europäischen Abfallrechts
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Eine Liste der Urteile und Schlußanträge mehr...
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12. März 2004 - Einladung IFAAS-Mitgliederversammlung
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Einladung für IFAAS-Mitglieder zur Mitgliederversammlung
am Freitag, den 12.03.2004, um 16.00 Uhr
in die Fachhochschule NON in Suderburg mehr...
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