Fortbildung
Unter dem Begriff Suderburger Abfall Seminare - SAS bietet das IFAAS jährlich drei Fortbildungsveranstaltungen an. Die Seminare werden in Zusammenarbeit mit dem VKS - Arbeitskreis der Deponiebetreiber Nord -, dem VHE Nord e.V. sowie in Abstimmung mit dem BWK Landesverband Niedersachsen/Bremen durchgeführt. Die Seminare richten sich im Wesentlichen an Betriebsbeauftragte von Deponien, Abfallbehandlungs- und Kompostierungsanlagen, Entsorgungsfachbetrieben und z.B Biogasanlagen. Die Seminare werden auf dem Campus Suderburg der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften - durchgeführt.
Das erste Seminar im Jahr wird für verantwortliche Personen mit Schwerpunkt Kompostierungsanlagen angeboten. Das zweite Seminar richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und hat eine allgemeine Ausrichtung. Das Herbstseminar dagegen ist an dem Schwerpunkt Deponien ausgerichtet. Alle angebotenen Seminare sind von der Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) anerkannt. Die Zertifizierung wird regelmäßig erneuert.
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Das Luthers Carpe Diem liegt gegenüber der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Campus' Suderburg, etwa 4 Gehminuten von der Mensa entfernt. Die genaue Adresse lautet:
Luthers Carpe Diem
In den Twieten 14
29556 Suderburg
Telefon: 05826 880143
Ein bischen Unterstützung zur Anfahrt?
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11./12.02.2016 SAS - Schwerpunkt Kompostierungsanlagen
Das IFAAS e.V. bietet in Zusammenarbeit mit dem dem VHE Nord e.V. Fortbildungsveranstaltungen gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) speziell für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben - Schwerpunkt Kompostierungsanlagen - im Februar an.
Das Suderburger Abfall-Seminar am 11./12. Februar 2016 richtet sich an Betriebsbeauftragte und verantwortliche Personen auf Kompostierungsanlagen. Der betroffene Personenkreis soll Art und Umfang der übertragenen Verantwortung und Pflichten erkennen können. Zum Inhalt gehören aktuelle Vorgaben im Abfall- und Umweltrecht, Auswirkungen auf Kompostierungsbetriebe, -stilllegung und -nachsorge durch Neuregelungen im Bundesbodenschutzgesetz, Brandschutz und Sicherheit auf Kompostierungsanlagen.
Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Sie können sich - vorzugsweise mit dem Anmeldeformular - für das Seminar anmelden. Bitte geben Sie ggf. Ihren Übernachtungswunsch an. Am Donnerstagabend lädt das IFAAS seine Gäste zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Tagungsgetränke sowie Mittagessen sind ebenfalls im Teilnahmebetrag enthalten.
Folgende Vorträge sind für das Seminar im Februar - Schwerpunkt Kompostierungsanlagen - vorgesehen:
Bioabfallverwertung in der Praxis Rechtliche Vorgaben, Anforderungen an den Anlagenbetrieb, Dokumentationspflichten etc. Leitfaden zur hochwertigen Verwertung von Bioabfällen |
Dipl.-Ing. Grüner VHE Nord e.V. |
Flüssige Emissionen aus biologischen Abfallbehandlungsanlagen (Wassermanagement) – Beprobung von Gärprodukten - ", Biogaslabors am Campus Suderburg |
Prof. Mennerich Ostfalia – Campus Suderburg |
IED – Auswirkung auf den Betrieb von Biogasanlagen und Kompostwerke |
Dipl.-Ing. Alex GAA Lüneburg |
Verwendung von Kompost oder Gärrückstände in der Landwirtschaft und Wasserschutzgebieten |
Dr. Ing. Grocholl LWK Nds., Uelzen |
Anwendung der Düngemittelverordnung |
H.-J. Heuer LWK Nds., Uelzen |
Arbeitsschutz -vorbeugender Brandschutz - Unternehmerpflicht: (Aktuelle Fragen) in Biogasanlagen und Kompostwerken – Erfahrungsbericht eines externen Beauftragten |
Dipl.-Ing. Lüders Uwasi, Uelzen |
Abfall- und Umweltrecht aktueller Stand: - Das neue EU-Kreislaufwirtschaftspaket aus Dezember 2015, - Gewerbeabfallverordnung Referentenentwurf Nov. 2015 - Entwürfe zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung, - Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung und - Novelle der Klärschlammverordnung. |
Dipl.-Ing. Weyer MU Nds, Hannover |
Qualitätsanforderungen an Kompost und Gärprodukte als Input für Erdenwerke |
Dipl.-Ing. Müller DKH |
Erfahrungsbericht – Trockenvergärung mit anschließender Kompostierung |
M. Joseph Deponie Borg, Landkreis Uelzen |
Bioabfallverordnung – Bereitstellung und Lagerung von Kompost |
Dipl.-Ing. Reimann MU Nds, Hannover |
Umwelthaftungsrecht – Strafrechtliche Verantwortung und zivilrechtliche Haftung – Fallbeispiele |
RA Voigts RAe Jansen – Hemmerich – Frank – Bartscht – Vonnegut Lübeck |
Sammlung und Verwertung von (Rest)-Holz – Logistik – Wirtschaftlichkeit |
Dipl.-Ing. Augustin Zeyn , Pritzier |
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3./4.11.2016 SAS - Schwerpunkt Deponien
Das IFAAS e.V. bietet am 21./22. April wieder eine Fortbildungsveranstaltung - Schwerpunkt Entsorgungsfachbetriebe - gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) speziell für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 11 EfbV sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler gemäß § 5 AbfAEVfür verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben an.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an die Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung. Für die Leitung und Beaufsichtigung fordert die EfbV in § 11, dass die verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, ihre Fachkunde durch behördlich anerkannte Lehrgänge (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EfbV) auffrischen.
Verantwortliche Personen von Betrieben, die nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln sowie der Inhaber - soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist - und das sonstige Personal, haben sich gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) alle drei Jahre fortzubilden.
Das IFAAS ist ein behördlich anerkannter Fortbildungsträger.
Das Suderburger Abfall-Seminar (SAS) wird wieder interessante Vorträge zu den nachstehenden Themen anbieten:
Recht aktuell (Land, Bund, EU)
- neues EU-Kreislaufwirtschaftspaket 2015
- Gewerbeabfallverordnung (Referentenentwurf 2015)
- Entwurf zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung
- Novelle der Klärschlammverordnung
Abfallüberwachung (KrWG)
- Elektronische Nachweisführung, Nachweisverordnung
- Registerpflichten für Abfälle
- Kennzeichnungspflicht nach § 55 KrWG
Abfallverbringungsrecht
Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Anforderungen an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Gefahrstoffe
- Gefahrguttransportvorschriften, ,
- Transport von E-Schrott und Leuchtstoffröhren,
- IBC als Verpackung
- TRGS 520
- Verantwortung beim Gefahrguttransport
Industrieemissionsrichtlinie (IED)
- Auswirkungen der Umsetzung für Anlagenbetreiber / Entsorgungsfachbetriebe
Fahrpersonal
- Rechtssicherer Einsatz
- Überladung [Mess- und Eichgesetz]
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Entsorgungsfachbetrieben
- Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- ArbMedVV
- neue Arbeitsstättenregeln (ASR)
Vorbeugender Brandschutz in Entsorgungsanlagen
Arbeitsschutz
- Aktuelle Fragen / Erfahrungsbericht
- Unternehmerpflichten
- Maschinensicherheit
- externe Beauftragung und Vertragsgestaltung
Vorschriften der betrieblichen Haftung
- strafrechtliche Verantwortung
- zivilrechtliche Haftung
- Unternehmerpflicht richtig übertragen, absichern und dokumentieren
- Beispiele aus Entsorgungsfachbetrieben
Ein Teilnahmezertifikat nach DepV kann durch die Hinzubuchung eines dritten Fortbildungstages während des Novemberseminars (03.11.16) erlangt werden.
Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Das Seminar ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Die Vorträge werden von kompetenten Referenten aus Praxis, Verwaltung und Lehre gehalten.
Sie können sich - vorzugsweise mit dem Anmeldeformular - für das Seminar anmelden. Bitte geben Sie ggf. Ihren Übernachtungswunsch an. Am Donnerstagabend lädt das IFAAS seine Gäste zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Tagungsgetränke sowie Mittagessen sind ebenfalls im Teilnahmebetrag enthalten.
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21./22.04.2016 SAS - Schwerpunkt Entsorgungsfachbetriebe
Das IFAAS e.V. bietet am 21./22. April wieder eine Fortbildungsveranstaltung - Schwerpunkt Entsorgungsfachbetriebe - gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) speziell für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 11 EfbV sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler gemäß § 5 AbfAEVfür verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben an.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt die Anforderungen an die Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung. Für die Leitung und Beaufsichtigung fordert die EfbV in § 11, dass die verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, ihre Fachkunde durch behördlich anerkannte Lehrgänge (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EfbV) auffrischen.
Verantwortliche Personen von Betrieben, die nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln oder makeln sowie der Inhaber - soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist - und das sonstige Personal, haben sich gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) alle drei Jahre fortzubilden.
Das IFAAS ist ein behördlich anerkannter Fortbildungsträger.
Das Suderburger Abfall-Seminar (SAS) wird wieder interessante Vorträge zu den nachstehenden Themen anbieten:
Recht aktuell (Land, Bund, EU)
- neues EU-Kreislaufwirtschaftspaket 2015
- Gewerbeabfallverordnung (Referentenentwurf 2015)
- Entwurf zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung
- Novelle der Klärschlammverordnung
Abfallüberwachung (KrWG)
- Elektronische Nachweisführung, Nachweisverordnung
- Registerpflichten für Abfälle
- Kennzeichnungspflicht nach § 55 KrWG
Abfallverbringungsrecht
Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Anforderungen an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Gefahrstoffe
- Gefahrguttransportvorschriften, ,
- Transport von E-Schrott und Leuchtstoffröhren,
- IBC als Verpackung
- TRGS 520
- Verantwortung beim Gefahrguttransport
Industrieemissionsrichtlinie (IED)
- Auswirkungen der Umsetzung für Anlagenbetreiber / Entsorgungsfachbetriebe
Fahrpersonal
- Rechtssicherer Einsatz
- Überladung [Mess- und Eichgesetz]
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Entsorgungsfachbetrieben
- Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- ArbMedVV
- neue Arbeitsstättenregeln (ASR)
Vorbeugender Brandschutz in Entsorgungsanlagen
Arbeitsschutz
- Aktuelle Fragen / Erfahrungsbericht
- Unternehmerpflichten
- Maschinensicherheit
- externe Beauftragung und Vertragsgestaltung
Vorschriften der betrieblichen Haftung
- strafrechtliche Verantwortung
- zivilrechtliche Haftung
- Unternehmerpflicht richtig übertragen, absichern und dokumentieren
- Beispiele aus Entsorgungsfachbetrieben
Ein Teilnahmezertifikat nach DepV kann durch die Hinzubuchung eines dritten Fortbildungstages während des Novemberseminars (03.11.16) erlangt werden.
Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Das Seminar ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Die Vorträge werden von kompetenten Referenten aus Praxis, Verwaltung und Lehre gehalten.
Sie können sich - vorzugsweise mit dem Anmeldeformular - für das Seminar anmelden. Bitte geben Sie ggf. Ihren Übernachtungswunsch an. Am Donnerstagabend lädt das IFAAS seine Gäste zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Tagungsgetränke sowie Mittagessen sind ebenfalls im Teilnahmebetrag enthalten.
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